Koalition einigt sich auf Wahlrechtsreform in zwei Schritten

Nun also doch: Buchstäblich in letzter Minute einigen sich CDU/CSU und SPD über eine Wahlrechtsreform. Für die Wahl 2021 ist es aber nur ein Reförmchen. Der große Wurf soll vier Jahre später gelingen.

Berlin (dpa) - Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben sich nach zähem Ringen auf eine Wahlrechtsreform verständigt, um den Bundestag wieder zu verkleinern. Vorgesehen ist eine kleine Lösung für die Wahl 2021. Ein großer Schritt wird dann für die Wahl 2025 angestrebt.

Dazu solle noch in dieser Legislaturperiode eine Reformkommission eingesetzt werden, teilten die Vorsitzenden von CDU und SPD, Annegret Kramp-Karrenbauer und Norbert Walter-Borjans, am späten Dienstagabend nach gut achtstündigen Verhandlungen mit. "Ich glaube, das ist jetzt ein Kompromiss, der kann sich sehen lassen", sagte CSU-Chef Markus Söder.

Der Kompromiss beinhaltet, dass es für die Bundestagswahl 2021 bei den bisherigen 299 Wahlkreisen bleiben soll. Erst für die Wahl 2025 soll es eine Verringerung auf 280 Wahlkreise geben. Schon im kommenden Jahr sollen Überhangmandate einer Partei teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Dabei soll eine ausgewogene Verteilung der Mandate auf die Bundesländer gewährleistet werden. Und beim Überschreiten der Regelgröße von 598 Sitzen im Bundestag sollen bis zu drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

"Ich glaube schon, dass das eine ordentliche Bremse ist", sagte Walter-Borjans mit Blick auf die erhoffte Verkleinerung des Bundestags. "Das ist im Ergebnis etwas, das uns erwarten lässt, dass der Bundestag deutlich kleiner wird, und dass er trotzdem fair zusammengesetzt ist und das Wahlergebnis richtig widergibt.

Kramp-Karrenbauer betonte, die Wahlrechtsreform sei "ein sehr schwieriges Thema" gewesen. "Zum Wahljahr 2021 soll mit einer entsprechenden Dämpfungsmaßnahme dem ungehinderten Aufwachsen des Bundestags entgegengetreten werden. Die eigentliche Wahlrechtsreform soll dann für das Wahljahr 2025 umgesetzt werden." Söder sagte, die Debatte über die Wahlrechtsreform sei "etwas zäher" gewesen: "Da war am Anfang weniger Wumms, sondern mehr Rumms." Es spreche aber für die Seriosität, "dass trotz sehr unterschiedlicher Ausgangspositionen am Ende ein fairer Kompromiss gefunden wurde".

Die vorgesehene Kommission soll sich aus Wissenschaftlern, Abgeordneten und weiteren Mitgliedern zusammensetzen und spätestens bis zum 30. Juni 2023 ein Ergebnis vorlegen. Beraten soll sie auch über die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre, die Verlängerung der Wahlperiode von 4 auf 5 Jahre, eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf Kandidatenlisten und im Bundestag sowie über eine Modernisierung der Parlamentsarbeit.

Die beiden Koalitionspartner waren mit völlig unterschiedlichen Konzepten in den Koalitionsausschuss gegangen. Dieser stand unter hohem Einigungsdruck. Schon in ziemlich genau einem Jahr soll der nächste Bundestag gewählt werden. Und die Venedig-Kommission des Europarats hat in einem Verhaltenskodex festgelegt, dass etwa ein Jahr vor einer Wahl deren Regeln feststehen sollen.

Die große Koalition muss nun aber erst einmal auf die Opposition zugehen und versuchen, auch diese einzubinden. Üblicherweise werden Fragen des Wahlrechts mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossen.

Die Wahlrechtsreform soll verhindern, dass der Bundestag bei der Wahl im Herbst 2021 nochmals größer wird. Mit 709 Abgeordneten hat er schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete. Ohne eine Reform wird ein weiteres Anwachsen auf möglicherweise mehr als 800 Abgeordnete befürchtet. Im Bundestag herrscht weitgehend Einigkeit, dass dies die Arbeitsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigen würde. Außerdem würden dadurch die Kosten steigen.