Vorsicht! So wird auf Kleinanzeigen-Portalen betrogen

In Kleinanzeigen werden Interessenten verlockende Angebote gemacht, dabei wird immer wieder betrogen. Auch Verkäufer müssen aufpassen.

Das Leben vieler Menschen spielt sich wegen der Corona-Pandemie verstärkt im eigenen Zuhause ab. Bestellungen per Internet boomen, auch Kleinanzeigenportale wie Quoka oder eBay Kleinanzeigen sind beliebt - ganz egal ob ein neues Smartphone oder ein neuer Laptop her sollen. Doch gerade hier kommt es immer wieder zu Betrugsfällen - sowohl Käufer als auch Verkäufer sind betroffen.

Western Union, Schecks, Transportkosten
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt, dass Verbraucher bereits seit Jahren von einer Betrugsmasche über den Bargeldtransferdienst Western Union berichten - etwa beim Autokauf über eine Kleinanzeige. Es sollen vermeintliche "Überführungskosten" vorab überwiesen werden. Der Empfänger erhält so innerhalb kürzester Zeit den ausgemachten Betrag, doch später stellt sich heraus, dass es das angebotene Auto gar nicht gibt. Den überwiesenen Betrag dann zurückzubekommen, gestalte sich demnach oftmals schwierig, weil die Betrüger häufig im Ausland sitzen und zur Abholung des Geldes "ahnungslose Strohmänner" eingesetzt werden.

Wer einen Artikel verkauft, sollte bei Zahlungen per Scheck vorsichtig sein. Betrüger schicken einen Scheck mit einem höheren Betrag als dem vereinbarten Kaufpreis. Der Verkäufer werde darum gebeten, den Scheck einzulösen und die Differenz zurückzuüberweisen. Später platzt der Scheck jedoch und der Käufer ist verschwunden. Im schlimmsten Fall verliert der Verkäufer in diesem Fall die Ware und auch das überwiesene Geld ist weg.

So wird im Internet betrogen:
Klassischer Dreiecksbetrug auf Ebay

Mit Ebay-Kleinanzeigen steht Nutzern inzwischen die größte Plattform zur Verfügung, auf der sie ihre Sachen privat verkaufen können. Den Betrügern ist das natürlich nicht entgangen. Sie denken sich immer wieder neue Tricks aus, um an Waren oder Geld auf Kosten anderer zu gelangen. Zu den neueren Maschen gehört eine Variante des klassischen Dreiecksbetrugs. Es ist eine raffinierte Methode, die Laien nicht auf Anhieb durchschauen können.

So funktioniert es: Sie wollen einen hochpreisigen Elektronikartikel verkaufen und geben hierfür eine Anzeige auf der Plattform Ebay-Kleinanzeigen auf. Bald darauf meldet sich der Betrüger bei Ihnen und täuscht Interesse an Ihrem Artikel vor. Bar bezahlen möchte er den Artikel allerdings nicht, sondern wünscht, per Paypal zu bezahlen. Sie erklären sich damit einverstanden und geben dem "Kaufinteressenten" Ihre Paypal-Adresse. Jetzt kommt es: Der Betrüger schaltet nun selbst eine Verkaufsanzeige mit demselben Verkaufswert. Nun meldet sich ein Kaufinteressent auf diese Pseudo-Anzeige und erhält von dem Betrüger Ihre Paypal-Adresse. Auf Ihrem Konto landet Geld von einer Person, die Sie gar nicht kennen, ohne dass Sie dies bemerken. Daraufhin versenden Sie den Artikel an die Versandadresse auf der Paypal-Zahlungsbestätigung. Sie wundern sich zwar, dass diese von der ursprünglich angegebenen Adresse abweicht, denken sich aber, dass der Betrüger Sie vielleicht zwischenzeitlich gebeten hat, den Artikel an eine andere Adresse zu schicken.

Die dritte Person, die Ihnen das Geld per Paypal geschickt hat, wartet nun auf den vom Betrüger eingestellten Artikel vergeblich. Tage können vergehen, bis ein Opfer merkt, dass es betrogen wurde und der Fehler nicht bei der Post liegt. Was folgt, ist eine Beschwerde bei Paypal. Das Geld wird daraufhin vom Bezahldienst eingezogen und Ihr Konto gesperrt. Im Ergebnis hat der Betrüger einen Artikel erhalten, für den er nichts bezahlt hat. Die dritte Person hat eine Menge Ärger. Einen Verlust erleidet sie nicht, da sie das versendete Geld über den Paypal-Käuferschutz zurückerstattet bekommt.

So können Sie sich schützen: Es ist nicht leicht, einen Dreiecksbetrug sofort zu erkennen, weil scheinbar alles in geordneten Bahnen abläuft. Wenn Sie ein paar Verhaltensregeln beherzigen, können Sie Betrügern ein Schnippchen schlagen. Unbedingt sollten Sie darauf achten, dass die in der Zahlungsbestätigung angegebene Adresse korrekt ist und mit der Versandadresse übereinstimmt. Nur so greift der Verkäuferschutz von Paypal. Sie sollten die Ware möglichst per Einschreiben versenden und keinesfalls an Packstationen schicken. So haben Sie einen rechtsgültigen Nachweis in der Hand. Die sicherste Methode ist natürlich, direkt an Ihrer Haustür das Geld gegen die Ware auszutauschen.

Tricks mit Gutscheinen

Auch bei dieser Betrugsmasche stehen Nutzer von Ebay-Kleinanzeigen im Fokus. Ähnlich wie beim zuvor beschriebenen Dreiecksbetrug bieten Betrüger vor allem hochpreisige Waren wie Smartphones und Spielkonsolen auf dem Kleinanzeigenportal an oder beantworten hierzu entsprechende Suchanfragen. Kontaktiert ein Kaufinteressent einen dieser Fake-Verkäufer, drängt dieser darauf, die weitere Kommunikation außerhalb von Ebay stattfinden zu lassen. Dadurch können die Sicherheitsmechanismen der Plattform nicht greifen. Andernfalls würden diese den Betrug mitbekommen und Alarm schlagen.

Im weiteren Verlauf der nun extern geführten Kommunikation schlägt der Betrüger dem Kaufinteressenten vor, dass er mit Gutscheinen bezahlen soll. Solche Gutscheine wie von Amazon oder auch von der Spieleplattform Steam sind damit gemeint. Geht der Käufer darauf ein und verschickt diese Gutscheincodes, ist er in die Falle getappt. Weder wird er seine gekaufte Ware noch den angeblichen Verkäufer jemals wiedersehen. Dieser macht sich einen schönen Tag und geht mit den Gutscheinen auf Shoppingtour.

Mit dieser Grundregel können Sie sich schützen: Niemals mit Gutscheinen bezahlen! Doch auch bei Bezahlung per Paypal lauert eine Falle. Sie nennt sich "Freunde und Familie". Drängt ein Verkäufer Sie, diese Bezahloption zu wählen, etwa um Gebühren zu sparen, sagen Sie einfach "Nein". Ansonsten verlieren Sie Ihren Käuferschutz

Betrug über PayPal

Auch hierbei geht es vor allem um Ebay-Kleinanzeigen. Die Masche betrifft aber auch andere Onlineshops. Neu ist die Methode nicht, aber sehr erfolgreich. Immer wieder tauchen in den Medien und Foren entsprechende Meldungen und Klagen darüber auf.

So läuft es ab: Sie möchten einen Artikel verkaufen und stellen ihn bei Ebay ein. Daraufhin meldet sich ein Interessent. Er teilt Ihnen mit, dass er per Paypal bezahlen möchte. Hierzu stellt er die Behauptung auf, Sie müssten ihm einen Code zusenden, den Sie per SMS empfangen haben. Das sorge angeblich für eine Absicherung des Paypal-Käuferschutzes. Das ist natürlich kompletter Quatsch. Nichtsdestotrotz funktioniert die Masche aber immer wieder. Der Betrüger hat durch diesen Code die Möglichkeit, virtuell zu bezahlen. "PayPal Buy with Mobile" heißt der Dienst, der dahintersteckt. Er erlaubt Ihnen, virtuelle Güter in Onlinespielen oder sozialen Netzwerken mit dem Smartphone zu bezahlen. Hierzu ist eine Telefonnummer anzugeben und mit einem Sicherheitscode zu autorisieren. Der Code wird an die entsprechende Telefonnummer versendet. Der vermeintliche Käufer stellt also die Behauptung auf, dass der Code an den Verkäufer per SMS mitgeteilt wird und der Verkäufer verpflichtet sei, dem Käufer den Code mitzuteilen. Wenn Sie darauf reinfallen, hat der Betrüger leichtes Spiel. Er nimmt Ihre auf der Handelsplattform ersichtliche mobile Telefonnummer und kann mit dieser und Ihrem Code nach Herzenslust online einkaufen gehen.

Klassischer Dreiecksbetrug auf Ebay

Mit Ebay-Kleinanzeigen steht Nutzern inzwischen die größte Plattform zur Verfügung, auf der sie ihre Sachen privat verkaufen können. Den Betrügern ist das natürlich nicht entgangen. Sie denken sich immer wieder neue Tricks aus, um an Waren oder Geld auf Kosten anderer zu gelangen. Zu den neueren Maschen gehört eine Variante des klassischen Dreiecksbetrugs. Es ist eine raffinierte Methode, die Laien nicht auf Anhieb durchschauen können.

So funktioniert es: Sie wollen einen hochpreisigen Elektronikartikel verkaufen und geben hierfür eine Anzeige auf der Plattform Ebay-Kleinanzeigen auf. Bald darauf meldet sich der Betrüger bei Ihnen und täuscht Interesse an Ihrem Artikel vor. Bar bezahlen möchte er den Artikel allerdings nicht, sondern wünscht, per Paypal zu bezahlen. Sie erklären sich damit einverstanden und geben dem "Kaufinteressenten" Ihre Paypal-Adresse. Jetzt kommt es: Der Betrüger schaltet nun selbst eine Verkaufsanzeige mit demselben Verkaufswert. Nun meldet sich ein Kaufinteressent auf diese Pseudo-Anzeige und erhält von dem Betrüger Ihre Paypal-Adresse. Auf Ihrem Konto landet Geld von einer Person, die Sie gar nicht kennen, ohne dass Sie dies bemerken. Daraufhin versenden Sie den Artikel an die Versandadresse auf der Paypal-Zahlungsbestätigung. Sie wundern sich zwar, dass diese von der ursprünglich angegebenen Adresse abweicht, denken sich aber, dass der Betrüger Sie vielleicht zwischenzeitlich gebeten hat, den Artikel an eine andere Adresse zu schicken.

Die dritte Person, die Ihnen das Geld per Paypal geschickt hat, wartet nun auf den vom Betrüger eingestellten Artikel vergeblich. Tage können vergehen, bis ein Opfer merkt, dass es betrogen wurde und der Fehler nicht bei der Post liegt. Was folgt, ist eine Beschwerde bei Paypal. Das Geld wird daraufhin vom Bezahldienst eingezogen und Ihr Konto gesperrt. Im Ergebnis hat der Betrüger einen Artikel erhalten, für den er nichts bezahlt hat. Die dritte Person hat eine Menge Ärger. Einen Verlust erleidet sie nicht, da sie das versendete Geld über den Paypal-Käuferschutz zurückerstattet bekommt.

So können Sie sich schützen: Es ist nicht leicht, einen Dreiecksbetrug sofort zu erkennen, weil scheinbar alles in geordneten Bahnen abläuft. Wenn Sie ein paar Verhaltensregeln beherzigen, können Sie Betrügern ein Schnippchen schlagen. Unbedingt sollten Sie darauf achten, dass die in der Zahlungsbestätigung angegebene Adresse korrekt ist und mit der Versandadresse übereinstimmt. Nur so greift der Verkäuferschutz von Paypal. Sie sollten die Ware möglichst per Einschreiben versenden und keinesfalls an Packstationen schicken. So haben Sie einen rechtsgültigen Nachweis in der Hand. Die sicherste Methode ist natürlich, direkt an Ihrer Haustür das Geld gegen die Ware auszutauschen.
Tricks mit Gutscheinen

Auch bei dieser Betrugsmasche stehen Nutzer von Ebay-Kleinanzeigen im Fokus. Ähnlich wie beim zuvor beschriebenen Dreiecksbetrug bieten Betrüger vor allem hochpreisige Waren wie Smartphones und Spielkonsolen auf dem Kleinanzeigenportal an oder beantworten hierzu entsprechende Suchanfragen. Kontaktiert ein Kaufinteressent einen dieser Fake-Verkäufer, drängt dieser darauf, die weitere Kommunikation außerhalb von Ebay stattfinden zu lassen. Dadurch können die Sicherheitsmechanismen der Plattform nicht greifen. Andernfalls würden diese den Betrug mitbekommen und Alarm schlagen.

Im weiteren Verlauf der nun extern geführten Kommunikation schlägt der Betrüger dem Kaufinteressenten vor, dass er mit Gutscheinen bezahlen soll. Solche Gutscheine wie von Amazon oder auch von der Spieleplattform Steam sind damit gemeint. Geht der Käufer darauf ein und verschickt diese Gutscheincodes, ist er in die Falle getappt. Weder wird er seine gekaufte Ware noch den angeblichen Verkäufer jemals wiedersehen. Dieser macht sich einen schönen Tag und geht mit den Gutscheinen auf Shoppingtour.

Mit dieser Grundregel können Sie sich schützen: Niemals mit Gutscheinen bezahlen! Doch auch bei Bezahlung per Paypal lauert eine Falle. Sie nennt sich "Freunde und Familie". Drängt ein Verkäufer Sie, diese Bezahloption zu wählen, etwa um Gebühren zu sparen, sagen Sie einfach "Nein". Ansonsten verlieren Sie Ihren Käuferschutz
Betrug über PayPal

Auch hierbei geht es vor allem um Ebay-Kleinanzeigen. Die Masche betrifft aber auch andere Onlineshops. Neu ist die Methode nicht, aber sehr erfolgreich. Immer wieder tauchen in den Medien und Foren entsprechende Meldungen und Klagen darüber auf.

So läuft es ab: Sie möchten einen Artikel verkaufen und stellen ihn bei Ebay ein. Daraufhin meldet sich ein Interessent. Er teilt Ihnen mit, dass er per Paypal bezahlen möchte. Hierzu stellt er die Behauptung auf, Sie müssten ihm einen Code zusenden, den Sie per SMS empfangen haben. Das sorge angeblich für eine Absicherung des Paypal-Käuferschutzes. Das ist natürlich kompletter Quatsch. Nichtsdestotrotz funktioniert die Masche aber immer wieder. Der Betrüger hat durch diesen Code die Möglichkeit, virtuell zu bezahlen. "PayPal Buy with Mobile" heißt der Dienst, der dahintersteckt. Er erlaubt Ihnen, virtuelle Güter in Onlinespielen oder sozialen Netzwerken mit dem Smartphone zu bezahlen. Hierzu ist eine Telefonnummer anzugeben und mit einem Sicherheitscode zu autorisieren. Der Code wird an die entsprechende Telefonnummer versendet. Der vermeintliche Käufer stellt also die Behauptung auf, dass der Code an den Verkäufer per SMS mitgeteilt wird und der Verkäufer verpflichtet sei, dem Käufer den Code mitzuteilen. Wenn Sie darauf reinfallen, hat der Betrüger leichtes Spiel. Er nimmt Ihre auf der Handelsplattform ersichtliche mobile Telefonnummer und kann mit dieser und Ihrem Code nach Herzenslust online einkaufen gehen.
Microsoft ruft an

Die Betrugsmasche beginnt normalerweise am Telefon und wird dann ins Internet verlagert. Die Betrüger verschaffen sich mit dieser Masche Zugang zu Ihrem Rechner, wenn Sie darauf eingehen sollten. Gelingt Ihnen dies, können sie in aller Ruhe Zugangsdaten fürs Onlinebanking und andere Passwörter ausspähen.

So gehen die Gauner dabei vor: Sie werden von einer Person angerufen, die sich als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Supports von Microsoft oder eines anderen großen Softwarekonzerns ausgibt. Man erzählt Ihnen, dass aufgrund interner Messungen fehlerhafte Netzwerkverbindungen festgestellt worden wären. Auch Ihr Rechner sei betroffen und der kritische Fehler nunmehr bekannt. Deshalb wolle man Ihnen nun helfen, das Problem zu lösen. Das klingt zunächst gut. Dahinter steckt allerdings eine böse Absicht. Sie werden daraufhin angeleitet, eine Remotesoftware für Ihren Desktop herunterzuladen und zu installieren. So hat der anrufende Mitarbeiter die Möglichkeit, Ihren Rechner aus der Ferne zu reparieren. Nun hat der Betrüger die volle Kontrolle über Ihren PC oder Notebook. Er kann ab jetzt auf alle Dateien Ihres Rechners zugreifen. Dadurch gelangt er in den Besitz von Ihren persönlichen Informationen, also Zugangsdaten und Passwörter. Um das zu verhindern, gibt es nur ein Mittel: Lassen Sie niemanden auf Ihren Rechner remote zugreifen.

Lukratives Stellenangebot

Die Onlinemasche mit lukrativen Stellenangeboten hat sich vor allem auf Jobbörsen wie Stepstone sowie auf Xing, Linkedin und ähnlichen Social-Networking-Plattformen verbreitet.

Dieser Trick ist relativ neu und geht etwa so: Über eines der genannten Portale erhalten Sie eine E-Mail. Diese enthält ein Stellenangebot für eine Nebentätigkeit. Es winkt also ein netter Zuverdienst. Mit Ihrem tatsächlichen Beruf hat die angebotene Stelle in aller Regel aber überhaupt nichts zu tun. Vielmehr geht es dabei um Tests für Produkte und Apps. Wenn Sie darauf eingehen und eine Vergütung vereinbaren, flattert Ihnen nach einer gewissen Zeit ein Scheck ins Haus. Der Betrag ist höher als der, den Sie ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbart haben. Ihnen wird nun mitgeteilt, dass ein Fehler in der Buchhaltung auftrat, und Sie werden gebeten, den überbezahlten Betrag zurückzuzahlen. Wenn Sie nun der Aufforderung Folge leisten und das vermeintlich zu viel bezahlte Geld zurück überweisen, werden Sie irgendwann später feststellen, dass der erhaltene Scheck nicht mehr gültig oder ein Fake war. Ihr Geld ist auf jeden Fall futsch. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und warten Sie die Gutschrift des Scheckbetrags auf Ihrem Konto ab. Über diese Vorgehensweise hinaus gibt es noch eine alternative Variante. Dabei werden Sie auf manipulierte, mit Schadsoftware verseuchte Webseiten gelotst.

Der vermeintliche Lottogewinn

Neu ist der nun vorgestellte Trick nicht. Er tritt immer wieder meist in Wellen auf und ist überraschend erfolgreich. Dabei wird Ihnen ein Gewinn in einer Lotterie vorgegaukelt. Die Masche ist simpel, da fast jeder davon träumt, das große Los zu ziehen. Wenn die Opfer eine E-Mail erhalten, die Ihnen den großen Gewinn verheißt, dann setzt bei vielen der Verstand komplett aus. In aller Regel ist der Veranstalter eine unbekannte ausländische Lotteriegesellschaft. Zwecks Einlösung des Betrags soll der "glückliche" Gewinner zunächst einen kleinen Betrag überweisen.

Diese Betrugsmasche können Sie eigentlich leicht erkennen. Recherchieren Sie im Internet nach der angeblichen Lotteriegesellschaft und versuchen Sie, diese zu kontaktieren.

Vorschuss-Betrug (Nigeria Connection)

Sicherlich haben auch Sie schon einmal von einem nigerianischen Geschäftsmann eine E-Mail erhalten. Dieser behauptet darin, dass er ein enormes Vermögen besitze und ins Ausland schaffen möchte. Es gibt auch Varianten, bei denen ein ausstehendes Erbe ins Ausland geschafft werden soll. Ihre Rolle ist es, dem Geschäftsmann dabei zu helfen. Dafür sollen Sie einen bestimmten Prozentsatz des Vermögens erhalten. Sie sollen nun mehrere kleine Zahlungen leisten, damit die Gelder überwiesen werden können. Etwa Gebühren für eine Fonds-Auflösung, Transaktionsgebühren oder einen Betrag zur Bestechung von Zollbeamten. Im Fachjargon nennt sich diese Masche Vorschuss-Betrug.

Eine ähnliche Masche gibt es auch im Zusammenhang mit Transportkosten. Werden sich der Verkäufer und der angebliche Käufer einig, muss die Ware übergeben werden. Bei der Vereinbarung eines Termins werde ein Vorwand vorgebracht, dass sich der Käufer etwa gerade beruflich im Ausland befinde. Dann werde angeboten, den Kaufpreis und zusätzliche Transportkosten zu überweisen und ein Transportunternehmen damit zu beauftragen, die Ware abzuholen. Der Verkäufer erhalte eine Mail, die beispielsweise von der "Royal Bank" stamme, in der bestätigt werde, dass Preis und Transportkosten überwiesen worden seien.

Die Kosten soll der Verkäufer daraufhin mit Transferwise an ein angebliches ausländisches Unternehmen senden. "Spätestens in diesem Augenblick sollten Sie von dem geplanten Verkauf Abstand nehmen - und sich auch nicht von den anschließenden Drohmails des angeblichen Käufers einschüchtern lassen", erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Cashback, Treuhand, Ratenkauf: Das müssen Sie über Online-Shopping wissen
Was sind Cashback-Systeme?

Wahrscheinlich haben Sie schon einmal online eingekauft und sind irgendwann über den Begriff "Cashback" gestolpert. Dieser bezeichnet ein System, das Ihnen nach dem Kauf einen Teil des Einkaufspreises zurückerstattet. Zwei große Varianten sind von diesem Cashback-System im Umlauf:

Gelegentlich bieten Hersteller - also nicht die Verkäufer direkt - eines Produktes Cashback-Aktionen an. Oft passiert das zu Weihnachten, Ostern & Co. oder auch bei wichtigen Jubiläen ("Unser Produkt wird 10 Jahre alt, wir möchten uns bei Ihnen bedanken!"). In der Regel müssen Sie den Kaufbeleg zum Hersteller senden und bekommen dafür dann einen gewissen Betrag - vielleicht fünf Prozent des Kaufpreises - vom Hersteller zurück.

Außerdem gibt es Cashback-Portale wie www.shoop.de und www.aklamio.com/de. Dort registrieren Sie sich zuerst. Danach gehen Sie über diese Portale zu einem Onlineshop und kaufen dort ein. Anschließend bekommen Sie direkt vom Portal eine kleine Gutschrift. Finanziert wird dies vom Onlineshop, der an das Portal eine kleine Provision für die Vermittlungsarbeit erhält. Einen Teil behält das Cashback-Portal, einen Teil bekommen Sie.

Wichtig: Damit letztere Variante funktioniert, sollten Sie auf Werbeblocker verzichten. Ansonsten werden wichtige Cookies nicht gesetzt oder Zugänge zu Onlineshops über die Portale blockiert. Auch der Wechsel auf einen anderen Browser kann nicht schaden, wenn etwas nicht so funktioniert wie geplant. In beiden Fällen können mehrere Wochen vergehen, bevor das Guthaben auf Ihrem Bankkonto eingeht. Ein wenig Geduld ist also generell gefragt.

Cashback-Aktionen existieren nur für Privatkunden. Unternehmen können davon keinen Gebrauch machen. Das ist unter Umständen für Sie wichtig: Bestellen Sie ein Produkt, sollten Rechnungs- und Lieferadresse übereinstimmen. Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn Sie die Ware bestellen, bezahlen, aber dann zum Arbeitgeber morgens ins Büro liefern lassen. Beim Hersteller-Cashback wollen die Unternehmen in der Regel nämlich einen Nachweis über den Kauf haben - Rechnungen, Lieferscheine oder ähnliche Dokumente. Stimmen die Daten darauf nicht mit den Informationen einer Privatperson überein, stellen sich die Hersteller oft quer.

Hier verstehen selbst große Unternehmen mit einem Milliardenumsatz pro Quartal keinen Spaß: In einem uns bekannten Fall wurde etwa ein Smartphone von Samsung - das Unternehmen veranstaltet regelmäßig Cashback-Aktionen - zum Anlass für eine Verweigerung des Cashbacks. Die Rechnung wurde an eine Privatperson gesendet, die Lieferung erfolgte an den Arbeitsplatz. Nach einigem E-Mail-Verkehr weigerte sich Samsung beharrlich, die Summe auszuzahlen und berief sich dabei auf die Teilnahmebedingungen dieser Cashback-Aktion - womit das Unternehmen auch im Recht ist. Auch Hinweise, dass die Zahlung von einem Privatkonto aus erfolgt ist, konnten Samsung nicht erweichen. Wir wollen mit dieser kleinen Anekdote nicht Samsung in ein schlechtes Licht rücken - denn das Unternehmen hielt sich schlicht an die selbst aufgestellten Teilnahmebedingungen und hat damit kein Unrecht begangen. Verstehen Sie diese Geschichte nur als Hinweis darauf, dass Sie keinesfalls Bestellungen an eine Unternehmensadresse liefern lassen sollten.

Auch bei PayPal ist Vorsicht geboten
Der Online-Bezahldienst PayPal bietet einen Käuferschutz. "Falls Ihre berechtigten Bestellungen nicht ankommen oder nicht mit der Angebotsbeschreibung übereinstimmen, können wir Ihnen den Preis zurückerstatten", erklärt das Unternehmen auf seiner Webseite. Damit solle etwa auch Betrug unterbunden werden.

Dieser Käuferschutz greift jedoch nicht bei allen Waren und auch nicht, wenn die gebührenfreie Variante "Geld an Freunde und Familie senden" statt der gebührenpflichtigen Option "Geld senden für Waren und Dienstleistungen" gewählt wird. Möchte ein Verkäufer etwa unbedingt erstere Möglichkeit nutzen, sollten Verbraucher also hellhörig werden. PayPal rät: "Schlägt ein Käufer oder Verkäufer vor, für die Bezahlung der Ware 'Geld senden an Freunde und Familie' zu nutzen, sollten Sie dies ablehnen, da hierbei weder Käufer- noch Verkäuferschutz gelten."

In den vergangenen Monaten gab es auch vermehrt Berichte über einen sogenannten Dreiecksbetrug. Kriminelle reagieren auf ein Inserat und werden sich mit dem Verkäufer über einen Preis einig. Gleichzeitig erstellen sie eine Anzeige, in der sie das gleiche Produkt zum selben Preis anbieten. Der echte Verkäufer übermittelt für die Zahlung seine Bank- oder PayPal-Daten, die der Betrüger dann verwendet, um sie einem Interessenten auf sein Fake-Angebot weiterzuleiten. Dieser überweist das Geld an den ursprünglichen Verkäufer, der zu diesem Zeitpunkt keinen Verdacht schöpft und die Ware versendet. Der Käufer des Fake-Angebots erhält jedoch niemals das Produkt, das beim Betrüger landet, der womöglich längst abgetaucht ist und nicht mehr ermittelt werden kann, wenn der Betrug auffliegt.

Zahlungsarten online: Vor- und Nachteile im Überblick
Amazon Pay

Bei Amazon genießen Sie Käuferschutz, schnelle Zahlungen und eine kurze Lieferzeit. Allerdings kann die Datenkrake auch Ihr Kaufverhalten wunderbar auswerten. Für den Händler fallen außerdem sehr hohe Gebühren an, was natürlich nicht im Interesse kleiner Unternehmen ist. Bequem ist Amazon aber in jedem Fall und sicher ebenso.

Wie können sich Verbraucher schützen?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt fünf Tipps, wie Verbraucher sich gegen Betrug schützen können. Zuerst sollten Käufer und Verkäufer überprüft werden. Haben diese etwa bereits gute Bewertungen erhalten? Und werden sichere Zahlungsmethoden angeboten? Auf Kleinanzeigen-Portalen sollte zudem nicht im Voraus gezahlt werden. "Die Plattform übernimmt meist keinerlei Haftung für Zahlungen. Ungewöhnliche Zahlungsmethoden, wie bspw. Guthabenkauf, sollten Sie nie wählen", erklärt das BSI.

Zudem sollten Verbraucher skeptisch werden, wenn ein Käufer oder Verkäufer Zeitdruck vorgebe, da es sich laut BSI dabei um eine Masche handeln könnte, die zu überhastetem Handeln drängen soll. Auch auf telefonische Zahlungsanforderungen angeblicher Händler, Freunde oder Verwandter sollte demnach nicht eingegangen werden, dass es sich hier ebenfalls meist um einen versuchten Betrug handle. Zuletzt sollten Preisverhandlungen nur auf den entsprechenden Plattformen geführt werden. "Indem Betrüger mit Ihnen per E-Mail oder SMS kommunizieren, umgehen sie die Sicherheitsmechanismen der Verkaufsportale", heißt es vom BSI.

Was tun, wenn ein Betrug vorliegt?
Liegt ein Betrugsfall vor, können sich Betroffene beim Verbraucherschutz melden. Dieser kann etwa Tipps geben, auf welchen Wegen Betroffene womöglich einen Schaden geltend machen können. Handelt es sich in dem Fall vielleicht sogar um eine neuartige Betrugsmasche, können zudem andere Bürger gewarnt und somit weitere Straftaten eventuell unterbunden werden. Außerdem sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Das ist auch online möglich.